Auch Familien mit Kinderwägen oder ältere Menschen mit Gehhilfen profitieren von der Barrierefreiheit.
Ob Sie im Rollstuhl sitzen oder auf einen Rollator angewiesen sind…
Wir möchten unseren mobilitätseingeschränkten Fahrgästen so viel Komfort wie möglich bieten. Die barrierefreie Gestaltung der Haltestellen und Fahrzeuge im Stadtbusverkehr Gunzenhausen sowie im gesamten Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ist daher ein großes Anliegen. Schließlich sollen Busse, Bahnen und Haltestellen für Sie problemlos zugänglich sein – ganz gleich ob Sie im Rollstuhl sitzen, einen Kinderwagen oder Rollator schieben oder mit Koffern und Einkaufstaschen bepackt sind.
Im Verkehrsnetz des Stadtverkehres Gunzenhausen (Stadtbusverkehr und Rufbusverkehr) stehen den Fahrgästen 118 Haltestellen mit 187 Steigen zur Verfügung.
Infos und wissenswertes zum barrierefreien Reisen
Mit der am 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01.01.2022 gesetzlich festgeschrieben.
Auch wenn die barrierefreien Service-Angebote an Haltestellen und in den Verkehrsmitteln kontinuierlich ausgebaut werden, so ist noch nicht jede Haltestelle oder jedes Verkehrsmittel so, wie wir es wünschen.
Aktuell wurden im Stadtgebiet von Gunzenhausen bereits 30 Haltestellen barrierefrei umgebaut. Zusätzlich verfügen unsere Stadtbusse über die Möglichkeit sich abzusenken um die Fahrgäste leichter einsteigen zu lassen.
Unsere Empfehlung:
- Jeder Mensch mit Handicap sollte sich vor Fahrtantritt über die entsprechenden Gegebenheiten an Start und Ziel oder bei möglichen Umstiegen erkundigen.
Günstig fahren – nur mit Schwerbehindertenausweis PLUS Wertmarke.
Wie kann der ÖPNV genutzt werden?
Die Kombination aus grün/orangenem Schwerbehindertenausweis sowie ein Ausweisblatt mit gültiger Wertmarke berechtigt den Inhaber bundesweit zur kostenlosen Nutzung aller
- U-Bahnen
- Straßenbahnen
- Busse
- Nahverkehrszüge in der 2. Klasse.
Hierbei gibt es keinerlei Einschränkungen.
Die Nutzung von Zügen des Fernverkehres (IC, EC, ICE, D-Züge) ist hingegen nicht kostenfrei.
Fahrpreis- und Verkehrs - Vergünstigungen
Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck und der Wertmarke im Nahverkehr befördert.
Dazu müssen folgende Merkzeichen vorliegen:
- G (gehbehindert)
- aG (außergewöhnlich gehbehindert)
- H (hilflos)
- Gl (gehörlos)
- Bl (blind)
- VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen)
Begleitpersonen und Begleithunde
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B besitzen, können Sie in allen Verkehrsmitteln des VGN gleichzeitig eine Begleitperson sowie einen Hund kostenlos mitnehmen (auch wenn es sich nicht um einen Führ- oder Blindenhund handelt.)