News der MVG

Information zur Schnellladesäule am Surfzentrum Schlungenhof
Ab sofort steht Ihnen die Schnellladesäule der MVG in der Ansbacherstraße wieder zur Verfügung.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH legt Wert darauf, ihre Webseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für sämtliche Seiten unter https://www.gunzenhausen-mobil.de/.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.02.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer im Dezember 2024 ausgeführten externen Testdurchführung durch die
imbus AG, Kleinseebacher Straße 9, 91096 Möhrendorf.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit der Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH unter https://www.gunzenhausen-mobil.de/ wurde in einer externen Testdurchführung auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 geprüft.
Die Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH unter https://www.gunzenhausen-mobil.de/ teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Es erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:
• Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte
• Layoutgrafiken
• Untertitel von Videos
• Überschriften- und Listenstruktur
• Schriftgrafiken
• Farbkontraste bei Textinhalten, Bedienelementen und Zuständen von Checkboxen
• Bewegte Inhalte
• Tastaturfokus und -bedienung
• Aussagekräftige Linktexte
• Englischsprachige Auszeichnung einzelner Begriffe
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns persönlich am Marktplatz 44 in Gunzenhausen oder per E-Mail unter info@mvg-gun.de mitgeteilt werden.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Marktplatz 44 in 91710 Gunzenhausen
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html